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   OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.2008 - 1 A 10433/07.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.2008 - 1 A 10433/07.OVG (https://dejure.org/2008,29339)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.04.2008 - 1 A 10433/07.OVG (https://dejure.org/2008,29339)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. April 2008 - 1 A 10433/07.OVG (https://dejure.org/2008,29339)
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Volltextveröffentlichung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 7
    Kosovo, Unabhängigkeit, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Krankheit, psychische Erkrankung, posttraumatische Belastungsstörung, allgemeine Gefahr, Vergewaltigung, fachärztliche Stellungnahme, Glaubwürdigkeit, gesteigertes Vorbringen, ...

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (19)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.09.2003 - 7 A 10186/03

    Iran, Haft, Folter, Glaubwürdigkeit, Traumatisierte Flüchtlinge, Psychische

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.2008 - 1 A 10433/07
    Denn die Einschränkung des Erinnerungsvermögens und der Fähigkeit zu einer schlüssigen Sachverhaltsschilderung gehört zu den Merkmalen einer PTBS (vgl. hierzu OVG RP, Urteil vom 23. September 2003 ­ 7 A 10186/03.OVG -, Asylmagazin 4/2004, S. 33; OVG Thüringen, Urteil vom 25.September 2003 ­ 3 KO 851/99 -, NVwZ-RR 2004, 455).

    Es ist nämlich allgemein anerkannt, dass eine erfolgreiche Therapie einer PTBS und der damit zusammenhängenden Suizidalität nur in einer beruhigten und auf Sicherheit gründenden Lebenssituation, das heißt ohne die Gefahr des Wiederaufkeimens der Befürchtungen, möglich ist (OVG RP, Urteil vom 23. September 2003 ­ 7 A 10186/03.OVG -, a.a.O, OVG.

  • BVerwG, 09.09.1997 - 9 C 48.96

    Asylrecht - Entscheidung über den Antrag auf Gewährung von Abschiebungsschutz

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.2008 - 1 A 10433/07
    Diese Vorschrift, die im Gegensatz zu der bis 31. Dezember 2004 geltenden Regelung des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG nicht als Ermessensvorschrift ausgestaltet ist, sondern die Aussetzung der Abschiebung in der Regel beinhaltet (vgl. Ziffer 60.7.2 der vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Aufenthaltsgesetz und zum Freizügigkeitsgesetz/EU, Stand: 22. Dezember 2004), ansonsten aber inhaltlich § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG entspricht (vgl. den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Zuwanderungsgesetz, BT-DrS 15/420, Seite 91), umfasst - ebenso wie die übrigen Abschiebungsverbote des § 60 AufenthG solche Gefahren, die dem Ausländer im Zielstaat drohen (vgl. zu § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG BVerwG, Urteile vom 2. September 1997 - 9 C 40.96 - und vom 9. September 1997 - 9 C 48.96 -).

    ,,Nach den in der Rechtsprechung des BVerwG entwickelten Grundsätzen ist die Gefahr, dass sich eine Erkrankung des Ausländers auf Grund der Verhältnisse im Abschiebezielstaat verschlimmert, in der Regel als individuelle Gefahr einzustufen, die am Maßstab von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in direkter Anwendung zu prüfen ist (vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 18. Juli 2006 - 1 C 16/05, BeckRS 2006, 25786 Rdnr. 18 unter Hinweis auf BVerwG, InfAuslR 1998, 125 [dialysepflichtige Niereninsuffizienz] und BVerwGE 105, 383 = NVwZ 1998, 524 [angeborener Herzfehler/Vorhofseptumdefekt]; BVerwG, Urteil vom 29. Juli 1999 - 9 C 2/99, juris [u.a. Folgen von Total-Endoprothesen- Operationen, Diabetes mellitus und Immunthrombozytopenie]).

  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 16.05

    Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Anwendungszeitpunkt, Zuwanderungsgesetz,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.2008 - 1 A 10433/07
    ,,Nach den in der Rechtsprechung des BVerwG entwickelten Grundsätzen ist die Gefahr, dass sich eine Erkrankung des Ausländers auf Grund der Verhältnisse im Abschiebezielstaat verschlimmert, in der Regel als individuelle Gefahr einzustufen, die am Maßstab von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in direkter Anwendung zu prüfen ist (vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 18. Juli 2006 - 1 C 16/05, BeckRS 2006, 25786 Rdnr. 18 unter Hinweis auf BVerwG, InfAuslR 1998, 125 [dialysepflichtige Niereninsuffizienz] und BVerwGE 105, 383 = NVwZ 1998, 524 [angeborener Herzfehler/Vorhofseptumdefekt]; BVerwG, Urteil vom 29. Juli 1999 - 9 C 2/99, juris [u.a. Folgen von Total-Endoprothesen- Operationen, Diabetes mellitus und Immunthrombozytopenie]).

    Dies kommt allerdings bei Erkrankungen nur in Betracht, wenn es - etwa bei Aids - um eine große Anzahl Betroffener im Zielstaat geht und deshalb ein Bedürfnis für eine ausländerpolitische Leitentscheidung nach § 60a Abs. 1 AufenthG besteht (vgl. auch hierzu zuletzt Urteil vom 18. Juli 2006, BeckRS 2006, 25786, unter Hinweis auf BVerwG, Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 12 = NVwZ 1998, 973).

  • OVG Niedersachsen, 26.06.2007 - 11 LB 398/05

    Gewährung von Abschiebungsschutz bei posttraumatischer Belastungsstörung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.2008 - 1 A 10433/07
    Niedersachsen, Beschluss vom 26. Juni 2007 ­ 11 LB 398/05 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2007 - A 6 S 1097/05

    Widerruf der Flüchtlingseigenschaft bei nachhaltig schwerem Verfolgungsschicksal

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.2008 - 1 A 10433/07
    Da Vergewaltigungen nach wie vor ein großes Tabu in der kosovo-albanischen Gesellschaft darstellen, empfinden die betroffenen Frauen häufig Gefühle von Scham und Schuld; ihnen wird mit Misstrauen und Abneigung begegnet (vgl. hierzu VGH BaWü, Urteil vom 05. November 2007 ­ A 6 S 1097/05 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2007 - 1 A 11605/06

    Asylrecht; Abschiebeschutz wegen posttraumatischer Belastungsstörung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.2008 - 1 A 10433/07
    Diese von den Sachverständigen diagnostizierte konkrete Gefahr einer Retraumatisierung begründet ein zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG (vgl. OVG RP, Urteil vom 22. November 2007 ­ 1 A 11605/06.OVG -).
  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.2008 - 1 A 10433/07
    Hinsichtlich des Gefahrenmaßstabs, der an ein Abschiebeverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG wegen Erkrankung des Asylbewerbers anzulegen ist, hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 17. Oktober 2006 (NVwZ 2007, 712 f.) Folgendes ausgeführt:.
  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.2008 - 1 A 10433/07
    ,,Nach den in der Rechtsprechung des BVerwG entwickelten Grundsätzen ist die Gefahr, dass sich eine Erkrankung des Ausländers auf Grund der Verhältnisse im Abschiebezielstaat verschlimmert, in der Regel als individuelle Gefahr einzustufen, die am Maßstab von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in direkter Anwendung zu prüfen ist (vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 18. Juli 2006 - 1 C 16/05, BeckRS 2006, 25786 Rdnr. 18 unter Hinweis auf BVerwG, InfAuslR 1998, 125 [dialysepflichtige Niereninsuffizienz] und BVerwGE 105, 383 = NVwZ 1998, 524 [angeborener Herzfehler/Vorhofseptumdefekt]; BVerwG, Urteil vom 29. Juli 1999 - 9 C 2/99, juris [u.a. Folgen von Total-Endoprothesen- Operationen, Diabetes mellitus und Immunthrombozytopenie]).
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.2008 - 1 A 10433/07
    In solchen Fällen kann Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in verfassungskonformer Anwendung nur dann gewährt werden, wenn im Abschiebezielstaat für den Ausländer (entweder auf Grund der allgemeinen Verhältnisse oder auf Grund von Besonderheiten im Einzelfall, vgl. BVerwG, Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 22 und BVerwGE 108, 77 [83] = NVwZ 1999, 666) landesweit eine extrem zugespitzte Gefahr wegen einer notwendigen, aber nicht erlangbaren medizinischen Versorgung zu erwarten ist, wenn mit anderen Worten der betroffene Ausländer im Falle seiner Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (BVerwGE 99, 324 [328] = NVwZ 1996, 199)." (a.a.O. S. 712, 713).".
  • BVerwG, 27.04.1998 - 9 C 13.97

    Ausländerrecht - Abschiebungshindernis; AIDS-Erkrankung; Behandlungsmöglichkeiten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.2008 - 1 A 10433/07
    Dies kommt allerdings bei Erkrankungen nur in Betracht, wenn es - etwa bei Aids - um eine große Anzahl Betroffener im Zielstaat geht und deshalb ein Bedürfnis für eine ausländerpolitische Leitentscheidung nach § 60a Abs. 1 AufenthG besteht (vgl. auch hierzu zuletzt Urteil vom 18. Juli 2006, BeckRS 2006, 25786, unter Hinweis auf BVerwG, Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 12 = NVwZ 1998, 973).
  • BVerwG, 29.07.1999 - 9 C 2.99

    Androhung der Abschiebung nach Rest-Jugoslawien/Kosovo - Krankheiten der

  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage;

  • BVerwG, 02.09.1997 - 9 C 40.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung nach Art. 3 EMRK;

  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.2006 - A 9 S 1157/06

    Ablehnung der in der mündlichen Verhandlung gestellten Hilfsbeweisanträge

  • VGH Hessen, 28.11.2005 - 7 UZ 153/05

    Abschiebungshindernis; posttraumatische Belastungsstörung; Bevölkerungsgruppe

  • OVG Thüringen, 25.09.2003 - 3 KO 851/99

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Glaubhaftmachung; Sachvortrag;

  • VG Stuttgart, 14.01.2008 - A 11 K 4941/07

    Abschiebungsverbot bei posttraumatischer Belastungsstörung; fehlende Sachkunde

  • BVerwG, 20.02.1996 - 9 C 58.95

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter - Gefahr für Leib und Leben bei

  • VG Saarlouis, 18.07.2008 - 6 K 106/06

    Zu den Anforderungen, an der Beseitigung von Ausreisehindernissen mitzuwirken

  • VG Stuttgart, 24.10.2008 - A 11 K 766/08

    (Wiederaufgreifen des Verfahrens bei Vorliegen eines Abschiebungsverbotes nach §

    Diese Beurteilung des individuellen Verfolgungsschicksals des Klägers durch die 6. Kammer ist - auch wenn es im vorliegenden Verfahren hierauf nicht ankommt - in Zweifel zu ziehen, da die Einzelrichterin der 6. Kammer unberücksichtigt ließ, dass bei traumatisierten Personen die bei der Glaubhaftigkeitsprüfung relevanten Kriterien wie Detailreichtum, logische Kohärenz, Homogenität, innere Widerspruchsfreiheit und Konstanz der Aussage nicht ohne Weiteres vorausgesetzt werden können und deshalb bei einem traumatisierten Asylbewerber ein qualifizierter Beweisnotstand anzunehmen ist, der zu einer Herabsetzung der Anforderungen an die Schlüssigkeit des tatsächlichen Vorbringens und damit auch an den Nachweis eines Verfolgungsgeschehens führt (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 23.09.2003, Asylmagazin 4/2004, 33 und Urt. v. 30.04.2008 - 1 A 10433/07.OVG - OVG Weimar, Urt. v. 25.09.2003, NVwZ-RR 2004, 455; VG Stuttgart, Urt. v. 14.01.2008, InfAuslR 2008, 323 m.w.N.).

    32 Bereits diese konkrete Gefahr der Retraumatisierung begründet ein zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG (ebenso VGH Kassel, Urt. v. 26.02.2007 - 4 UE 1125/05.A - juris - OVG Koblenz, Urt. v. 09.02.2007 - 10 A 10952/06.OVG - und Urt. v. 30.04.2008 - 1 A 10433/07.OVG; OVG Schleswig, Beschl. v. 28.09.2006 - 4 LB/06 - OVG Lüneburg, Beschl. v. 26.06.2007 - 11 LB 398/05 - juris =NVwZ-RR 2008, 280 und Urt. v. 12.09.2007 - 8 LB 210/05 - juris -).

    1166 ; Koch in: Asylpraxis Band 9 S. 61, 78; Gierlichs/Wenk-Ansohn, ZAR 2005, 405, 408; Gierlichs, ZAR 2006, 277, 279; Bittenbinder in: Asylpraxis Band 9, S. 35, 54 ff.; Graessner u.a., Die Spuren von Folter, S. 77 ff.; ebenso OVG Koblenz, Urt. v. 23.09.2003, Asylmagazin 4/2004, 33 und Urt. v. 30.04.2008 - 1 A 10433/07.OVG; OVG Lüneburg, Beschl. v. 26.06.2007 - 11 LB 398/05 - a.a.O.).

  • VG Trier, 19.06.2008 - 2 K 963/06

    Kosovo, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse,

    Diesbezüglich kommt die Kammer auf der Grundlage der von der Klägerin vorgelegten ärztlichen Atteste sowie der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. Urteile vom 22. November 2007 - 1 A 11605/06.OVG und vom 30. April 2008 - 1 A 10433/07.OVG -) zu einem von den Ausführungen im o.g. Prozesskostenhilfebeschluss abweichenden Ergebnis.
  • VG Magdeburg, 23.08.2012 - 3 A 138/10
    Die konkrete Gefahr im Falle einer Abschiebung nach Armenien ist auch durch eine Behandlung der Klägerin zu 2. im Zielstaat in diesem Einzelfall nicht zu verhindern, weil das Gericht davon ausgeht, dass die erfolgreiche Therapie insbesondere ihrer posttraumatischen Belastungsstörung und der damit zusammenhängenden Selbstmordgefahr im konkreten Fall nur in einer beruhigten und auf Sicherheit gründenden Lebenssituation, d. h. ohne die Gefahr des Wiederaufkeimens der Befürchtungen, möglich ist (vgl. OVG Rheinland- Pfalz, Urt. v. 30.4.2008 - 1 A 10433/07.OVG).
  • VG Trier, 20.06.2013 - 2 K 1767/12

    Psychische Erkrankung, Posttraumatische Belastungsstörung, Abschiebungsverbot,

    Klinische Gutachten können allenfalls wesentliche Anhaltspunkte enthalten, die für oder gegen den Erlebnisbezug von Aussagen zur traumatischen Vorgeschichte sprechen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. April 2008 - 1 A 10433/07.OVG -).
  • VG Trier, 14.09.2010 - 1 K 445/10

    Krankheitsbedingtes Abschiebungsverbot, Armenien, Posttraumatische

    Klinische Gutachten können allenfalls wesentliche Anhaltspunkte enthalten, die für oder gegen den Erlebnisbezug von Aussagen zur traumatischen Vorgeschichte sprechen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. April 2008 - 1 A 10433/07.OVG -).
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